Godany bloggt: Land der Gummiparagraphen
Warum das geplante Terrorismuspräventionsgesetz 2010 in der geplanten Form eine Bedrohung der Medienfreiheit darstellt.

Derzeit ist ja Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) - vielleicht nicht ganz zu Unrecht - das allseits geschmähte Pfui Deichsel. Letzter Coup: Einen Bruno-Kreisky-Preisträger abschieben wollen. Siehe Falter und Ö1.
In ihrem medialem Schatten allerdings bereitet eine andere Ministerin, die bisher eher nur auf der Busspur aufgefallen ist, etwas ebenfalls pfui deichseliges vor.
Den neuen Paragraf 278f StGB, Kurztitel österreichisches Terrorismuspräventionsgesetz 2010, der vom Justizministerium zwecks Änderung des Strafgesetzbuches in Begutachtung geschickt worden ist.
Damit soll die „Ausbildung für terroristische Zwecke“ ins Strafgesetzbuch kommen. Das ist vollkommen in Ordnung. Aber folgende Zusätze bedürfen einer genaueren Betrachtung:
„Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“
§ 278f. (1) Wer ein Medienwerk, das nach seinem Inhalt geeignet ist, als Anleitung zu einer terroristischen Straftat (§ 278c) zu dienen, oder solche Informationen im Internet anbietet oder einer anderen Person zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen, wenn die Umstände der Verbreitung geeignet sind,
zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer sich ein Medienwerk im Sinne des Abs. 1 oder solche Informationen aus dem Internet verschafft, um eine terroristische Straftat zu begehen.
„Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten“
§ 282a.
(1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu einer terroristischen Straftat (§ 278c) auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer auf die im Abs. 1 bezeichnete Weise eine terroristische Straftat (§278c) in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzureizen.
§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder
nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des
Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Hm. Prinzipiell auch in Ordnung, aber wer die hiesige Bereitschaft zum herzhaften Ausdehnen eines Gummiparagraphen kennt, bei dem müssten jetzt die Alarmglocken schrillen. Einige Medien haben es schrillen lassen und darüber berichtet, aber im Justizministerium versteht man die Aufregung nicht. Journalisten habe man doch nicht gemeint.
Wo ist die Grenze? Angenommen, ich hätte nach Ansicht der Fernsehbilder des italinieschen Premiers Silvio Berlusconi mit blutiger Lippe, zynisch vergnügt gepostet, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis hierzulande Mini-Lindwürmer fliegen. Und weiters angenommen, dass ich eh schon auf einer Liste der Lästigen wäre, könnte man mir dann nicht unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung ein Verfahren anhängen? Oder bekäme die Krone etwa regelmässig ein Strafverfahren, wenn sie über die bösen Nigerianer hustet? Und was ist überhaupt ein Terrorist? Manche schmücken fünfjährige Kinder mit diesem fragwürdigen Titel. Meines zum Beispiel.
Diese Gesetzesnovelle ist ein gefährliches Werkzeug zur Einschränkung der Medien- und Meinungsfreiheit und zur Einschüchterung der Zivilgesellschaft und die Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner (parteifrei, von der ÖVP nominiert) ist wohl die Einzige, die so naiv ist, das Gegenteil zu glauben: „Wer die Audimax-Besetzung oder die Besetzung der Hainburger Au mit diesem Gesetz in Verbindung bringt, hat entweder das Gesetz nicht gelesen oder er übertreibt bewusst“, heißt es dazu im Büro der Bundesministerin. (Presseaussendung vom 21.1.2010).
Gut, ich übertreibe. Gerne und bewusst. Lieber einmal zu oft, als zu wenig.
Dieser Eintrag hatte nicht die Absicht, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder sonstwie aufzureizen.
Diesen fiktiven Disclaimer wird man vielleicht bald brauchen.
Jacqueline Godany lebt und arbeitet in Wien und im Internet als alles Mögliche, siehe hier.
www.godany.com
















ist das jetzt rechtens?