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Denn sie wissen, was wir tun

Online-Überwachung, Rasterfahndung, Handyortung. Noch nie standen der Exekutive so viele Mittel zur Überwachung der Bürger zur Verfügung wie heute – und es werden noch mehr werden. Die Österreicher haben damit kein Problem. Warum nicht?

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Text: Saskia Jungnikl, Christoph Zotter
Illustration: Tom Mackinger
Sie wissen, mit wem sie im vergangenen Sommer telefoniert hat. Fünf DIN-A4-Seiten, voll gedruckt mit Zahlen. Ein lückenloses Protokoll jeder Sekunde, die sie am Handy verbracht hat. Sie hat mit ihren Freunden gesprochen, ihrem Steuerberater, dem Parkamt, der Mutter; sie hat ihre alte Freundin aus der Schule angerufen, wegen des Paulo-Coelho-Romans, den sie ihr vor ein paar Monaten geborgt hat. Und Ali B. Den hat sie in einer Bar kennengelernt. Er hat sie angesprochen, ein dunkler Typ mit sorgfältig gestutztem Bart. Er war nicht umwerfend. Aber immerhin schön genug, dass sie sich seine Nummer aufgeschrieben hat.

Ein paar Mal haben sie noch miteinander telefoniert, getroffen haben sie sich aber nicht mehr. Jetzt sitzt sie auf der Polizeiwache. Drei groß gewachsene Männer in grauen Uniformen haben sie um fünf Uhr früh aus dem Bett geläutet. Sie müsse mitkommen, haben sie gesagt, sie hätten ein paar Fragen.

Jetzt sitzt sie in einem kleinen Raum mit kaltem Neonlicht an einem schäbigen Plastiktisch, vor ihr eine Tasse Filterkaffee. Ein Beamter des Bundeskriminalamts wird gleich durch die Tür des Verhörzimmers treten. Er wird ihr die Computerausdrucke mit ihren Telefon- gesprächen von vergangenem Jahr auf den Tisch legen. Er wird ihr sagen, dass sie die Wörter „Allah“ und „Koran“ in die Suchmaschine Google eingegeben hat, sie fragen, warum sie im Winter nach New York geflogen ist, was sie vor zwei Jahren in Kairo gemacht hat. Er wird ihr sagen, dass ihre Mutter, eine einfache Schreibkraft im Innenministerium, ebenfalls unter Verdacht steht, Ali B. Informationen beschafft zu haben.

Schließlich habe sie ein paar Mal zuerst ihn und dann die Mutter angerufen. Denn Ali B., der gerade schön genug für einige Anrufe war, sei über Ägypten aus Saudi-Arabien nach Österreich gekommen, um hier in einem Einkaufszentrum eine Bombe zu zünden. Sie weiß von alldem nichts. Sie weiß auch nicht, warum die Polizisten das alles wissen. Ein Richter hätte vielleicht nicht zugestimmt, sie überwachen zu lassen. Doch einen Richter braucht die Polizei nicht mehr, um an all die Daten zu kommen, die den Verdacht gegen sie angeblich erhärten.

Ein fiktives Beispiel. Noch. Denn so könnte der neue österreichische Rechtsstaat tatsächlich aussehen. Schon heute können Exekutivbeamte ohne richterlichen Beschluss herausfinden, wer wann wo mit wem telefoniert oder welche E-Mail wann von wo verschickt wurde. Eine Praxis, die Karl Korinek, als Verfassungsgerichtshofs- präsident der oberste Hüter der Grundrechte, erst Ende vergangenen Jahres mit der Feststellung angeprangert hat, „dass die österreichischen Bürger mittlerweile ähnlich stark überwacht werden wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi“. Die Entwicklung hin zu mehr Überwachung durch den Staat schreitet dessen ungeachtet weiter voran.

Die EU hat die Republik Österreich jüngst gemahnt, endlich ein Gesetz zu beschließen, das den Telekommunikationsunternehmen vorschreibt, alle Gesprächsdaten ein Jahr zu speichern – damit die Polizei gegebenenfalls darauf zurückgreifen kann. Im Herbst soll das Parlament nach dem Willen der Großen Koalition zudem ein Gesetz beschließen, das es der Exekutive erstmals ermöglicht, die Computer verdächtiger Personen direkt anzuzapfen – ob mit oder ohne richterlichen Beschluss, darüber wird noch diskutiert.

Das alles, während eine international so renommierte NGO wie Privacy International mit Sitz in London und Washington, D.C., Österreich in ihrem jüngsten Bericht im Bereich „Systemisches Versagen von Schutzvorrichtungen“ (vor staatlicher Überwachung, siehe auch „Frage an die Maus“) in die drittschlechteste Kategorie von insgesamt sieben reihte. Die untersuchten Bereiche umfassen unter anderem „Verfassungs- rechtlicher Schutz“, „Visuelle Überwachung“ und „Arbeitsplatzüberwachung“.

Was Österreich angeht, stechen dabei zwei Kategorien besonders negativ hervor: „Weitergabe von Daten“ und „Führungsqualitäten“. Damit gemeint sind zum einen Gesetze und Verordnungen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten von Regierungs- stellen untereinander verknüpft, weitergegeben – oder von privaten Firmen angefordert werden können.

Ein Beispiel dafür bildet das vor kurzem geänderte Sicherheitspolizeigesetz, durch das jeder Dorfgendarm Kontaktdaten einer beliebigen Handynummer anfordern kann, ohne vorher einen Richter zu bemühen. Zum anderen kritisiert Privacy International die „schwache Entscheidungskraft“ der im Jahr 2000 gegründeten, im Bundeskanzleramt ressortierenden sechsköpfigen Datenschutzkommission. Nicht wirklich zu Unrecht. Die Datenschutzkommission darf zwar Missstände aufzeigen, ist aber weisungs- gebunden und kann so lediglich Empfehlungen abgeben. In beiden Kategorien bewertet die NGO Österreich mit Eins. Das heißt: „Gesellschaft mit ausufernder Überwachung“.

Die für diese Gesetze verantwortlich zeichnen – die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP – juckt das alles wenig. Genauso wenig wie die Bürgerinnen und Bürger. Hubert Sickinger, Politikwissenschaftler an der Uni Wien, glaubt zu wissen, warum: „Grund- rechte sind in Österreich ein Minderheitenthema.“ Die Gründe dafür seien „einerseits, dass Verfassungsrechte traditionell weniger diskutiert werden als zum Beispiel in Deutschland“. Und zweitens die Qualität der Medien. „Für jene 42 Prozent, die die Kronen Zeitung lesen, werden die dort aufgegriffenen Themen für die Politik verständlicherweise eher zum Parameter als die der Qualitätsmedien. Dort werden hauptsächlich populistische Diskurse geführt – dementsprechend ist die Kriminalitätsbekämpfung im Bewusstsein der Österreicher stärker verankert.“

Wenigstens die Opposition scheint in der Frage geeint, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven: Die Grünen, die FPÖ und das BZÖ stimmten Anfang Dezember vergangenen Jahres geschlossen gegen die jüngste Novelle des Sicherheits- polizeigesetzes, die der Exekutive weitreichende Überwachungsrechte einräumt.

„Das Thema wird total aufgebauscht“, sagt indes ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl. Zurzeit arbeitet er an jener Gesetzesvorlage, mit der die Durchsuchung von Computern über das Internet ermöglicht werden soll. „Wir müssen der Polizei nun mal die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellen, die sie braucht, um heute Verbrecher zu fangen“, sagt Kössl. Er denke hier vor allem an die Fußball-Europa- meisterschaft. „Die Polizei muss in diesem Juni schließlich für die Sicherheit der Fans aus aller Welt sorgen.“ Deswegen sei es auch sinnvoll, via Handyortung darüber Bescheid zu wissen, wo sich gewisse Personen befinden. Das helfe im Übrigen auch bei der Suche nach Vermissten oder Verunglückten.

Eingriff in die Privatsphäre der Bürger sei das keiner: „Es geht ja nicht um persönliche Daten wie zum Beispiel Gesprächsinhalte.“ Außerdem gebe es ja noch Theodor Tanner, den vom Bundespräsidenten bestellten Rechtsschutzbeauftragten im Innenmini- sterium, der jede Gesprächsdatenabfrage der Exekutive danach beurteilt, ob sie gerechtfertigt war – freilich erst nachdem diese getätigt wurde. Darüber hinaus hat Tanner wenig zu sagen: Er kann bei etwaigem Missbrauch lediglich eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission einlegen und/oder dem Minister berichten.

Argumentative Schützenhilfe erhält Günter Kössl von seinem sozialdemokratischen Pendant Rudolf Parnigoni. Den stört weniger die von Korinek und Privacy International angeprangerte fortschreitende Aushöhlung der Grundrechte als das „fehlende Vertrauen in die Exekutive. Wenn wir grundsätzlich annehmen, dass die Polizei böse ist und missbraucht: Ja, dann haben wir ein Problem.“ Parnigoni zweifelt nicht daran, dass die Exekutive prinzipiell gute Absichten hegt.

Auch wenn im vergangenen Jahr etliche Korruptionsaffären um einen Freunderlverein der Wiener Polizei zu Personalrochaden geführt haben und der frühere Wiener Polizeikommandant Roland Horngacher eine interessante Rolle in der BAWAG-Affäre gespielt haben dürfte. Auch wenn gerade erst bekannt wurde, dass ein Kabinettschef dreier ÖVP-Innenminister während der schwarz-blau-orangen Regierung Berichte des Bundeskriminalamtes über den BAWAG-Skandal vor allen anderen zuerst dem ÖVP- Parlamentsklub zuspielen wollte.

Die Einführung der Online-Fahndung will Parnigoni nicht vorbehaltlos unterstützen („Das hätte der Platter gerne“), im Prinzip aber „muss die Sicherheit der Bürger mit modernen Methoden ausgebaut werden“. Auch wenn diese dafür künftig sogar selber zahlen müssen: Denn die Telekommunikationsunternehmen wollen Geld vom Staat für den Mehraufwand, der ihnen durch das Aufheben der Gesprächsdaten entsteht. Mit anderen Worten: Geld vom Steuerzahler.

Hans Zeger hat weder mit den großen Telekomfirmen noch mit der Politik Mitleid. „Was in Bananenrepubliken als Polizeiputsch gilt, wird von gewissen Kreisen im Innenmini- sterium verfolgt: das demokratische Staatswesen aus den Angeln zu heben“, sagt der Leiter der Arbeitsgemeinschaft Daten, einer heimischen NGO, die seit 1983 die „Entwicklung des Schutzes der Privatsphäre“ in Österreich beobachtet. Für ihn gab es bisher drei Meilensteine auf dem Weg zum „lautlosen Putsch“, wie er es nennt: das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) Mitte der Achtziger, die Stasi-Affäre und den Beschluss von Lauschangriff und Rasterfandung in den Neunzigern. Das neue SPG sei ein weiterer, die Online-Fahndung der nächste.

„Inzwischen sind wir nicht mehr bei den Milestones, sondern schon beim Dominoeffekt angekommen: Die Ermächtigungen werden nun immer schneller kommen“, sagt Zeger. Um genau jener Entwicklung beizukommen und als Aktion gegen die zunehmende Online-Überwachung hat Peter Pilz, Sicherheitssprecher der Grünen, Ende vergange- nen Jahres die Aktion „Platterwatch“ ins Leben gerufen: Aktivisten aller politischen Couleurs verfolgen den Innenminister.

Jeder Schritt Günther Platters, den er – ausschließlich beruflich – tut, wird seitdem gefilmt, fotografiert und dokumentiert und ist auf der Homepage www.platterwatch.at abrufbar. Die Termine werden entweder vom Innenministerium veröffentlicht, oder Pilz gibt sie an die Aktivisten weiter. Private Termine sind tabu. An „Platterwatch“ sind laut Claudia Schäfer, der Koordinatorin der Plattform, österreichweit mittlerweile rund 1.100 Leute beteiligt. Der Altersdurchschnitt der Teilnehmer liege bei vierzig Jahren. Die Zugriffszahlen kann Schäfer nicht nennen, aber auf jeden Fall würden sie steigen. Das Ziel von „Platterwatch“ und der seit einem Monat laufenden Petition „SOS Überwachung“, die derzeit bei 22.000 Unterschriften hält, sei, dass der Nationalrat die Änderungen des Sicherheitspolizeigesetzes wieder zurücknimmt und „Rechtsstaat, Privatsphäre und Verfassung vor den Überwachern geschützt werden“.

„Wir sind nicht erst am Weg zur DDR. Im Kern der Sicherheitspolitik haben wir sie bereits“, sagt Peter Pilz. „Günther Platter geht davon aus, dass das Grundrechts- bewusstsein in Österreich nicht ausgeprägt ist.“ Nach seiner Lesart zählt Österreich im europäischen Vergleich zu jenen Ländern, in denen das Vertrauen in die Exekutive gegenüber der Legislative und Justiz viel zu groß ist: „Viele glauben, der Schutz der Privatsphäre ist ausschließlich der Schutz der Intimsphäre.“

Alexander Zach, Vorsitzender des Liberalen Forums (LiF), sieht die Aktion der Grünen mit Vorbehalt. „Es ist ja ganz nett, den Minister mit Kameras zu verfolgen. Aber es ist sinnvoller, den Weg über den Rechtsstaat zu gehen.“ Zach hat Ende vergangenen Monats einen Individualantrag gegen das Sicherheitspolizeigesetz beim Verfassungs- gerichtshof eingebracht. Eine Präventivmaßnahme, „weil mich zwar hoffentlich noch niemand überwacht, dies aber jetzt immer passieren kann, ohne dass ich darüber Bescheid weiß“. Besonders bedenklich bei der Gesprächsdatenerfassung ist für ihn „der Generalverdacht gegen alle“. Das führe zu einem Umdenken im Rechtsstaat: Aus der Unschuldsvermutung werde die Verdachtsvermutung. „Natürlich ist die Aufgabe der Privatsphäre das Recht von jedem. Aber das darf nicht diktiert werden, sondern muss die eigene Entscheidung bleiben“, sagt Zach. „Freiheits- und Grundrechte gehen den Menschen nicht ab, wenn sie da sind. Aber wenn sie weg sind, ist es zu spät.“

Sympathischer als „Platterwatch“ findet Zach zivilgesellschaftliche Initiativen wie den „Demokratischen Salon“. Diese „demokratiepolitische Plattform“ fordert eine stärkere Kontrolle des Innenministers und der Polizei. Auf die Idee, den Salon zu gründen, kam der freie Journalist Michel Reimon am Tag nach der Verabschiedung des Sicherheitspolizeigesetzes. Auf der Homepage der Online-Zeitung derStandard.at war er auf hunderte Wortmeldungen gestoßen, die sich über das neue Gesetz beschwerten. Reimon verkündete mittels Posting zu einem Artikel, im Café Westend ein Treffen zu veranstalten. Kommen sollten alle, denen das Durchpeitschen der Gesetze genauso gegen den Strich ging wie ihm selbst.

Statt der von ihm erwarteten acht Menschen versammelten sich 23. Beim nächsten Treffen waren es bereits über hundert, mittlerweile gibt es 350 Unterstützer. Der Salon bereitet nun seine Vereinswerdung vor, am Vierten dieses Monats startet das „Demokratie-Volksbegehren“. Unterschriftenlisten dazu liegen dann in den Gemeindezentren in ganz Österreich auf.

Das Hauptanliegen: Beschlüsse des Nationalrats sollen verpflichtend einer Volks- abstimmung unterzogen werden, wenn mindestens 200.000 Wahlberechtigte dies in einem Volksbegehren fordern. „Der ausschlaggebende Punkt ist die kommende Online-Überwachung. Aber die Forderung ist bewusst breit formuliert, weil das sonst zu spezifisch wäre“, sagt er. Der Demokratische Salon baue ebenso wie „Platter- watch“ auf die Bereitschaft der Österreicher, sich gegen „staatliche Willkür“ zu wehren. Denn: „Die Österreicher sind nicht demokratieunfähiger als Menschen in anderen Ländern.“




mausFrage an die Maus: Wer überwacht am meisten?

Die eine oder andere Form von staatlicher Überwachung gibt es überall auf der Welt. Doch einige Regierungen sind eifriger als andere bei ihren Bemühungen, Spionage- techniken wie Video-, und Audioüberwachung sowie umfangreiche Datenerfassung an ihren Bürgern auszuprobieren. Seit 1997 untersucht die NGO Privacy International in ihrem Bericht „Leading surveillance societies in the EU and the World“ Jahr für Jahr die Gesetze von 37 Ländern. Neun haben es 2007 an die Spitze des Rankings geschafft: China, Russland, Nordkorea, Singapur, Malaysia und Thailand. Aber auch Demokratien scheinen als „Gesellschaften mit ausufernder Überwachung“ auf (USA, Großbritannien, besonders Nordirland). Afrika, der Nahe Osten, Zentralasien und Südamerika werden von dem Bericht allerdings so gut wie nicht erfasst.

In Europa bescheinigt Privacy International nur Griechenland eine „konsequente Einhaltung menschenrechtlicher Standards“. Österreich steht mit 13 Ländern auf derselben Stufe (Tschechien, Finnland, Irland, Malta, Polen, Spanien, Zypern, Lettland, Niederlande, Norwegen, Slowakei, Schweden, Schweiz). Mehr überwacht wird in Europa neben den schon genannten Staaten nur noch in Dänemark, Frankreich, Bulgarien und Litauen.

Der Bericht wird von Verfassungsexperten, Mitgliedern von Regulierungskommissionen und Politikern der betreffenden Staaten in 14 Kategorien erstellt, in einer Skala von 1 (keine Bedenken) bis 5 (starke Überwachung). Während die USA in beinahe allen Bereichen die Höchstnote für Überwachung (1) erhalten, liegen sie in den Bereichen Verfassungsschutz (3) und demokratische Sicherungsmaßnahmen – etwa Einsetzung unabhängiger Kommissionen – (3) im guten Mittelfeld.

Österreichs Schwachpunkte liegen bei der Weitergabe von Daten (1) und der Führungsqualität (1). Die Höchstnote für menschenrechtskonforme Gesetzgebung (5) gibt es kein einziges Mal, nur bei demokratischen Sicherungsmaßnahmen (4) und der Speicherung von Kommunikationsdaten (4) gilt die heimische Gesetzgebung als überdurchschnittlich liberal. Zweiteres wird sich 2008 ändern, sobald die Regierung die EU-Richtlinie zur langfristigen Speicherung von Kommunikationsdaten (Stichwort Vorratsdatenspeicherung) umsetzen muss.



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