Republik
Dr. Med. Wunder
Als Achtjähriger wachte Günther Offenberger eines Morgens auf und bemerkte, dass ihm über Nacht eine Warze auf der Nasenspitze gewachsen war. Der Bub konnte es kaum fassen. Nicht, weil er besonders eitel war, sondern weil er darin ein Zeichen sah. Tagelang hatte er eine Klassenkollegin – mit Warze an exakt derselben Körperstelle – geärgert. Für ihn gab es damals wie heute nur eine Erklärung: Er habe „eine Erfahrung mit Gott“ gehabt, der ihm gezeigt habe, dass man mit Menschen ehrfürchtig umgehen müsse. Das sagt zumindest der heute 41-Jährige, wenn er die Geschichte erzählt. Seiner Überzeugung nach hat er seine übernatürlichen Fähigkeiten durch Gott bekommen. Denn Offenberger ist Hellseher und Geistheiler – seit sechs Jahren hauptberuflich.
Er ist einer von 18.684 Menschen, die hierzulande das Gewerbe des Energetikers angemeldet haben – das sind mehr, als es niedergelassene Ärzte in Österreich gibt. 13.341 Energetiker üben den Beruf aktiv aus. Schamanen, Geistheiler und andere Alternativmediziner können in dieser Berufsgruppe ebenso Platz finden wie Mentaltrainer und spirituelle Lehrer. Sie haben kein eigenes Berufsrecht und dürfen im medizinischen Bereich keine Diagnosen stellen; dennoch sind sie der Ärztekammer seit Jahren ein Dorn im Auge. Neben ethischen Aspekten geht es im Konflikt zwischen Schul- und Alternativmedizin heute vor allem um wirtschaftliche und rechtliche Fragen. Die Energetikerbranche hat sich zunehmend professionalisiert und sieht sich im Verdrängungswettbewerb mit den Ärzten, die Methoden aus dem alternativen Bereich als Komplementärmedizin selbst anbieten. Beide Gruppen argumentieren mit dem Wohl der Patienten – und werfen sich gegenseitig Geschäftemacherei vor. „Ich habe heute Klienten aus Deutschland, aus der Schweiz und darüber hinaus“, sagt Günther Offenberger. Er selbst lebt und arbeitet in der 3.000-Einwohner-Gemeinde Seitenstetten im westlichsten Eck Niederösterreichs. Im ersten Stock des Einfamilienhauses hat er seine Praxis eingerichtet. In der Mitte des Raums steht eine Untersuchungsliege, die Offenberger allerdings nur selten braucht. Mit vielen seiner Klienten arbeitet er über die Ferne. „Mich hat schon jemand aus Dubai angerufen“, sagt Offenberger. Für seine „energetische Hilfestellung“ braucht er dabei lediglich ein Foto oder eine Handschriftprobe des Klienten; zehn Minuten pro Tag nimmt er sich für jeden Einzelnen Zeit.
Seit er vor acht Jahren sein Gewerbe als Energetiker angemeldet hat, hat Günther Offenberger, der dafür seinen Job bei BMW in Steyr kündigte, nach eigenen Angaben hochrangige heimische Politiker, prominente Unternehmer und Spitzensportler betreut – auch als Hellseher. Ihre Namen will er nicht in der Zeitung lesen; er möchte das Vertrauen der Klienten nicht enttäuschen. Für die nächsten drei Monate sei er bereits restlos ausgebucht – bei Preisen von 84 bis 120 Euro pro Stunde, die keine Krankenkassa übernimmt. Mit den Tücken seines Berufsstandes habe er sich arrangiert, sagt Offenberger. „Wenn man sich heute als Energetiker an die Regeln hält, hat man die wenigsten Probleme. Ich stelle keine Diagnosen, gebe keine Heilsversprechen ab und verweise immer auf die notwendige Konsultation eines Arztes.“ Wer auch immer zu ihm kommt, ob Klient oder Angehöriger: Er muss genau das per Unterschrift bestätigen.
Denn wie alle Energetiker muss Offenberger aufpassen, dass er nicht die Vorbehaltsbereiche anderer Gesundheitsberufe verletzt – in erster Linie die der Ärzte. Nach dem österreichischen Ärztegesetz ist unter anderem das Stellen einer Diagnose den Medizinern vorbehalten. Genauso wenig dürfen Energetiker behaupten, Krankheiten geheilt zu haben. Für findige Geistheiler ist das aber kein Hindernis. „Die Formulierung ist ganz wichtig“, sagt Offenberger. „Ich sage: ‚Ich betreue Menschen, die an schulmedizinisch unheilbaren Krankheiten leiden und trotz aller entgegengesetzten Prognosen genesen.‘ Dann habe ich sie nicht geheilt.“
Manfred Schiffner ist Rechtsanwalt und selbst praktizierender Energetiker. Der Steirer hat sich vor mittlerweile zehn Jahren auf eben diese rechtlichen Besonderheiten der Berufsgruppe spezialisiert. Zusätzlich zu seiner Kanzlei in Köflach in der Steiermark hat er im Frühjahr eine weitere Kanzlei im siebenten Wiener Gemeindebezirk eröffnet. Wer sich mit der österreichischen Energetiker-Szene beschäftigt, stößt schnell auf Manfred Schiffner. Neben seinen Tätigkeiten als Anwalt und Energetiker ist er Berufsgruppensprecher der Energetiker in der Wirtschaftskammer Steiermark und stellvertretender Bundesvorsitzender.
„Ich versuche mich für die Alternativmedizin in unserem Land zu engagieren. Das mache ich als Anwalt und in meinen Funktionen im öffentlichen Leben“, sagt Schiffner. Persönlich habe er sich immer schon dafür interessiert. Beruflich war er vor zehn Jahren zum ersten Mal mit Alternativmedizinern konfrontiert. „Damals standen drei Filipinos in meinem Büro. Sie hatten in Österreich ihre Methode der philippinischen Psychochirurgie angewandt – das sind chirurgische Eingriffe durch bloßes Händeauflegen. Die hatten dann natürlich Mordsprobleme.“ Schiffner nahm den Fall an, und nachdem sich keine Geschädigten gemeldet hatten, wurden seine Klienten freigelassen. „Seitdem bin ich in der Szene irrsinnig bekannt geworden.“
Konfliktpotenzial und damit neue Klienten gibt es zuhauf. „Diese Menschen befinden sich in einer Art rechtsfreiem Raum. Sie habe kein Berufsrecht und müssen immer aufpassen, nicht anzustreifen – bei den Ärzten, den Physiotherapeuten oder anderen etablierten Gesundheitsberufen“, sagt Schiffner. „Der Gesetzgeber hat bisher überhaupt nicht reagiert, obwohl draußen schon etwas anderes gelebt wird.“ In Deutschland ist der Beruf des Heilpraktikers, ein geschützter Bereich für Alternativmediziner, etabliert; dieses Berufsbild wollte Schiffner „über die Hintertür“ auch nach Österreich bringen, ging dafür bis an den Europäischen Gerichtshof – und scheiterte. Für die spezielle Situation in Österreich macht er das „Lobbying der Ärztekammer“ verantwortlich.
Was Energetiker letztlich tun dürfen, lässt sich in Österreich nur negativ definieren: So regelt das Vorbehaltsrecht der Ärzte, welche Tätigkeiten ausgebildeten Medizinern vorbehalten und damit für Energetiker verboten sind. „Jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird“, heißt es im Paragraf 2 des österreichischen Ärztegesetzes, ist nur ausgebildeten Ärzten erlaubt. Darunter fallen Diagnosen, Therapien und die Verordnung von Arzneimitteln. Schiffner möchte sich als Berufsgruppensprecher jedoch nicht damit zufriedengeben – er leitet ausgerechnet aus dem Ärztegesetz die grundsätzliche Legalität energetischer Methoden ab. Gerade weil sie nicht auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, fallen sie nicht in den Vorbehaltsbereich des Arztes – und sind somit erlaubt, lautet Schiffners Auslegung.
Ähnlich wie in diesem Fall reichen heute oft terminologische Spitzfindigkeiten aus, um rechtlich nicht belangt werden zu können: Der geschützte Begriff der „Lebensberatung“ wird durch „Lebenscoach“ ersetzt, Patienten werden zu „Kunden“, und statt um „Heilung“ geht es hier um „Hilfestellung und Betreuung“. Das Problem eines unreglementierten Gewerbes im Gesundheitswesen lässt sich allerdings nicht immer auf begriffliche Fragen herunterbrechen. Die diffuse Rechtslage birgt mitunter Gefahren in sich, die schwerwiegende Folgen für die Patienten haben können.
Mit dem Fall der Olivia P. erlebte die Alternativmedizin in Österreich vor 16 Jahren ihren Sündenfall. Als dem sechsjährigen Mädchen 1995 eine Krebserkrankung diagnostiziert wurde, verweigerten ihre Eltern auf Anraten des umstrittenen deutschen Arztes Ryke Geerd Hamer eine schulmedizinische Behandlung. Sie tauchten mit Olivia unter und flohen über die Schweiz bis nach Spanien, um der „Zwangsbehandlung“ zu entgehen. Nach 46 Tagen kehrte die Familie zurück, und Olivia wurde in ein Krankenhaus nach Österreich gebracht. Der Tumor hatte sich in dieser Zeit um das Fünfzehnfache vergrößert, die Überlebenschancen gleichzeitig von mehr als 90 Prozent auf zehn Prozent verringert. Nach einer Chemotherapie, einer Operation und einem achtmonatigen Spitalsaufenthalt konnte Olivia geheilt aus dem Krankenhaus entlassen werden. Der Fall löste ein gewaltiges mediales Echo aus – und brachte die gesamte alternativmedizinische Szene in Verruf.
Um das Bild des Energetikers in der öffentlichen Wahrnehmung zu verbessern, hat Schiffner freiwillige Ethik- und Standesregeln erstellt und eine Zertifizierungsstelle ins Leben gerufen. „Die Leute sollen sehen, dass das keine abgehobenen Vögel sind“, sagt Schiffner. Um ein gemeinsames Berufsbild zu etablieren, muss er jedoch zuerst die österreichischen Energetiker unter einen Hut bekommen. Der Versuch, die Branche in einem Dachverband zu organisieren, ist schon vor Jahren misslungen. Tatsächlich zeigt sich schnell, dass die einzelnen Energetiker schon in grundlegenden Fragen wie Ausbildung und Behandlungskompetenzen uneins sind.
Herwig Steinhuber ist Schamane im fünften Wiener Gemeindebezirk. Von Esoterik fehlt in seiner Praxis jede Spur, er selbst trägt ein hellblaues Poloshirt und eine rahmenlose Brille. „Der Business-Schamane wird irgendwann die Lösung sein“, sagt Steinhuber. Er selbst arbeite bereits mit Unternehmen zusammen und halte für deren Mitarbeiter ganzheitliche Coachings ab. Steinhuber ist auch als Geistheiler aktiv, der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt jedoch auf der Ausbildung von Schamanen. Die Liste der Ausbildungen, die Herwig Steinhuber selbst absolviert hat, ist bemerkenswert lang: Er ist Rainbow-Reiki-Großmeister, Linienträger des Rainbow-Reiki, Meisterschamane und schamanischer Lehrer, Lehrer der Drei-Strahlen-Meditation (DSM), Reinkarnationstherapeut und vieles mehr. Energetiker, die ohne entsprechende Ausbildung ihre Dienste anbieten, hält Steinhuber für „die Gefährlichsten“, da eine umfassende Ausbildung derzeit noch das einzige Kriterium für eine gute Behandlung sei.
Auf eine Qualifikation ganz anderer Art beruft sich hingegen Edith Blecha, die als selbst ernannte Heilerin in Gansbach in Niederösterreich arbeitet. Sie hat zwar Ausbildungen im Bereich der Geistheilung absolviert, arbeitet nach eigenen Angaben aber mittlerweile mit Magie. Diese Gabe, die ihr vom Universum zugeteilt worden sei, ist durch keine Ausbildung erlernbar – und durch fehlende Ausbildung nicht beeinträchtigt. Wenn sie mit einem Kunden arbeitet, zeigt sie mit ausgestrecktem Zeige- und Ringfinger auf die einzelnen Regionen seines Körpers. Mit zusammengekniffenen Augen sucht sie auf diese Weise nach dem Grund der jeweiligen Beschwerden. „Von Ausbildungen halte ich absolut nichts“, sagt wiederum Günther Offenberger. Mit den steigenden Fähigkeiten, die man in den Kursen erlernen können soll, würden auch die Kosten steigen. „Dann sagen sie, wenn du den Zweierkurs hast, kannst du fernheilen. So wird das verkauft. Ich bin nicht dieser Meinung.“
Eine der Grundlagen für die heutige Uneinigkeit liegt in einem Erlass des Wirtschaftsministeriums, der Humanenergetik als freies Gewerbe auszeichnet. Neben Berufsgruppen wie „Ahnenforschung“, „Aquariumspflege“ und „Planung sinnvoller Freizeitgestaltung“ gehört seither auch die „Hilfestellung zur Erreichung körperlicher bzw. energetischer Ausgewogenheit“ zu jenen gewerblichen Tätigkeiten, für die es keine Ausbildung, keinen Befähigungsnachweis und keine besonderen gesetzlichen Regelungen gibt.
„Juristisch verbinden wir mit dem Begriff Energetiker eigentlich gar nichts“, sagt Thomas Holzgruber, Kammeramtsdirektor der Wiener Ärztekammer. „Der Begriff Energetiker existiert nicht. Es gibt Ärzte, und es gibt Nicht-Ärzte.“ Die Position der Ärztekammer ist klar: Medizin soll in Österreich von Medizinern praktiziert werden; alternative Methoden sollen als Komplementärmedizin ebenfalls ausschließlich von Ärzten angeboten werden. „Wenn es eine Nachfrage gibt, dann ist es uns lieber, die Ärzte befriedigen das Bedürfnis“, sagt Holzgruber. Dass es das Berufsbild des Energetikers in Österreich überhaupt gibt, hält er für „völlig sinnlos“. „Sie dürfen keine Diagnose stellen, keine Therapie durchführen – also ich weiß nicht, was die Leute machen.“ Die Existenz des Energetikergewerbes führt er auf ein „stark liberalisierendes Gewerberecht“ zurück. Im Gesundheitsbereich spiele hingegen Reglementierung eine wichtige Rolle. „Die beiden Bereich passen überhaupt nicht zusammen“, sagt Holzgruber.
Immer wieder bringt die Ärztekammer Fälle von Grenzüberschreitungen zur Anzeige, alleine in Wien ein bis zwei pro Monat. In den meisten Fällen geht es um Eingriffe in das Ärztegesetz, seltener um einen Eingriff ins Strafrecht wegen Kurpfuscherei. Dafür muss laut österreichischem Strafgesetzbuch eine „größere Zahl von Menschen“ gefunden werden, die Vorwürfe gegen den Beschuldigten erheben. In der Praxis kommt das kaum vor.
Viele österreichische Ärzte haben Heilmethoden aus dem alternativen Bereich aber bereits in ihre Tätigkeiten integriert und bieten sie begleitend zur schulmedizinischen Behandlung an. Seit Jahren werden in Österreich Komplementärmediziner ausgebildet, die zum Beispiel homöopathische Therapien verschreiben; Homöopathie ist heute als komplementärmedizinische Methode anerkannt und damit ausgebildeten Medizinern vorbehalten. Die Alternativmediziner fühlen sich durch diese Entwicklung bedroht. Sie befürchten, dass weitere Einschränkungen folgen könnten, und sehen sich als Opfer des Verdrängungswettbewerbs, weil ihre Methoden gesetzlich nicht geschützt sind.
Manfred Schiffner will hier Rechtssicherheit schaffen. Er fordert ein Gesetz, das zu einer einheitlichen Ausbildung und letztlich einem geschützten Berufsbild führen soll. Doch dabei stößt er schon in der eigenen Zunft auf Widerstand. Die Energetiker haben sich mit dem System, das genügend Nischen lässt, um darin praktizieren zu können, längst arrangiert. „Wer heilt, hat recht“, lautet die ewige Devise, unter der die Energetiker ihrer Tätigkeit nachgehen. Erfolge haben sie laut eigenen Angaben alle – und das mit den unterschiedlichsten Methoden. Wie sich daraus einheitliches Recht ergeben soll, ist unklar. Als Einzelkämpfer bleiben sie unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung und der Ärztekammer.
Aus dieser unsicheren Rechtslage heraus hat sich der Bereich der Energetiker in den vergangenen Jahren zu einem blühenden Markt entwickelt: Viele unterschiedliche Stellen schaffen eigene Zertifikate, Möglichkeiten zur Behandlung wie zur Ausbildung sind unüberblickbar. Als freies Gewerbe lassen sich energetische Tätigkeiten nach eigenem Gutdünken ausüben – mit oder ohne Ausbildung, nach selbst gewählten Methoden und in einem rechtlichen Graubereich, der einige Wege zur Legalität offen lässt.
Die Gruppe, in deren Namen Manfred Schiffner spricht, ist sich uneins – und hat ihr Dasein in einer rechtlichen Zwischenwelt liebgewonnen. „Wenn heute Geistheilen anerkannt ist, kann es sein, dass sie sagen, das dürfen nur noch Ärzte machen“, sagt Günther Offenberger. Das freie Gewerbe bietet Möglichkeiten, die er nicht mehr aufgeben möchte: „Im Prinzip bin ich ganz froh, dass es ist, wie es ist.“■





