6. Dezember 1774
Beginn der Unterrichtspflicht
Vor 237 Jahren unterzeichnete Kaiserin Maria Theresia die „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt und Trivialschulen in sämmtlichen Kayserlichen Königlichen Erbländern“. Damit trat eine sechsjährige Unterrichtspflicht für sechs- bis zwölfjährige Kinder an den Volksschulen in Kraft. Der Lehrplan wurde vereinheitlicht und die Lehreraus- und Lehrerfortbildung beschlossen. Jahnn Ignaz Felbiger, ein Geistlicher aus Schlesien, arbeitete die Verordnung maßgeblich aus. An ihn heute erinnert die Felbigergasse im 14. Bezirk. Die Hymne aller Schulabgänger schrieb Falco aber erst 1982:



